Förderabwicklung bei der OeMAG
Die OeMAG ist die Abwicklungsstelle für die Einspeisevergütung und Förderungen im Rahmen des EAG. Der Ablauf der Förderabwicklung über die OeMAG gestaltet sich wie folgt:
1) Registrierung im OeMAG-Portal
Hier wird vom Maschinenring Hartbergerland Ihre PV-Anlage im OeMAG Portal registriert.
2) Einreichung der Förderunterlagen
Alle notwendigen Dokumente und Anträge werden über das Portal hochgeladen (z.B. Projektbeschreibung, technische Daten, Netzanschlussbestätigung)
3) Prüfung durch OeMAG
Die OeMAG prüft alle Angaben, bestätigt die Förderfähigkeit und legt die Förderhöhe fest.
4) Abschluss eines Fördervertrags
OeMAG stellt den Fördervertrag aus, der die Einspeisevergütung und Zahlungsmodalitäten regelt.
5) Meldung der Inbetriebnahme
Nach Fertigstellung meldet der Maschinenring Hartbergerland die Inbetriebnahme online.
6) Beginn der Einspeisevergütung
OeMAG zahlt die vereinbare Einspeisevergütung regelmäßig für den vereinbarten Förderzeitraum aus.
Förderabwicklung bei der EAG
1) Antragstellung
Der Antrag auf die Förderung wird vor Projektbeginn bei der zuständigen Förderstelle bzw. über das Online-Portal bei der OeMAG getätigt. Detaillierte Projektdaten wie Anlagendimension, Standort und technische Spezifikationen sind hierfür notwendig.
2) Prüfung des Antrags
Die Förderstelle prüft den Antrag auf Vollständigkeit, Einhaltung der Fördervoraussetzungen (z.B. technische Mindestanforderungen, Fristen, Netzanschluss).
3) Zusage/Fördervertrag
Nach positiver Prüfung erfolgt die Förderzusage bzw. ein Fördervertrag wird abgeschlossen. Darin sind Förderhöhe, Zahlungsmodalitäten und Bedingungen festgelegt.
4) Projektumsetzung
Der Anlagenbau erfolgt nach Plan. Oft müssen Nachweise erbracht werden, dass die Anlage den Vorgaben entspricht (z.B. Abnahmeprotokolle).
5) Meldung der Inbetriebnahme
Sobald die Anlage fertig und betriebsbereit ist, wird die Inbetriebnahme der Förderstelle gemeldet. Dies ist Voraussetzung für die Auszahlung der Fördermittel bzw. der Einspeisevergütung.
6) Auszahlung
Nach Prüfung der Inbetriebnahme und Erfüllung aller Bedingungen erfolgt die Auszahlung der Förderung. Bei Einspeisevergütungen erfolgt die Vergütung laufend über die Dauer der Förderperiode.

