Soziale Betriebshilfe
Die soziale Betriebshilfe gehört neben der Maschinenhilfe zu den Kernbereichen des Maschinenrings.
Die Maschinenringe und die Sozialversicherungsanstalt der Bauern arbeiten in der Organisation der sozialen Betriebshilfe seit 1996 erfolgreich zusammen, um jedem landwirtschaftlichen Betrieb in ganz Österreich einen geeigneter Betriebshelfer zur Verfügung stellen zu können.
Ein Anruf bei uns genügt und schon kann jeder Landwirt sofort fachgerechte Hilfe in Anspruch nehmen.
Wichtig ist, dass wir vom in Not geratenen Hof sofort verständigt werden. Dadurch können wichtige Arbeiten am Hof gleich weitergeführt werden. Der Maschinenring stellt den Betriebshelfer bereit, überprüft den Einsatz und erledigt die Abrechnung mit der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB).
Der formlose Anruf beim Maschinenring gilt schon als Antrag auf einen Kostenzuschuss für den Betriebshilfeeinsatz. Die Anträge sind an den örtlich zuständigen Maschinenring zu richten. In der Folge überweist die SVB den Zuschuss direkt an den Versicherten.
Für welche Personen besteht Anspruch?
- Betriebsführer
- hauptberuflich mitarbeitende pflichtversicherte Kinder
- mitversicherter Ehepartner des Betriebsführers
Als Betriebshelfer anerkannt
- Personen die bei der Sozialversicherung der Bauern Unfallversicherte sind
Wann besteht Anspruch auf soziale Betriebshilfe?
- eine über zwei Wochen dauernde Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, Unfall oder eine Behinderung vorliegt
- mind. 2 Tage Spitalsaufenthalt
- ein von einem Sozialversicherungsträger genehmigtes Kur- oder Heilverfahren bzw. genehmigter Erholungs- oder Genesungsaufenthalt für die Dauer des Aufenthaltes
- Begleitung eines schwerkranken (behinderten) Kindes ins Spital
- Todesfall des(r) Betriebsführer(in)